Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Genehmigung der Stadt Neuss zur Errichtung der Hebeplattform im Außenbereich spricht sich der Ausschuss für die vorgeschlagene Alternativlösung (Nr. 4) aus. Die über dem vom Kreistag bereitgestellten Budget liegenden Kosten sollen möglichst aus dem Bauunterhaltungsbudget erwirtschaftet werden.
1. Sachverhalt:
Vorderseite Medienzentrum
Der Kreistag hat am 29. März 2023 auf Antrag der Fraktionen CDU, FDP,
UWG/FW-Zentrum der Verwaltung einen Prüfauftrag zum barrierefreien Zugang des
1. Obergeschosses im Kreis-Medienzentrums in Neuss-Holzheim erteilt. Für
einen möglichen Umbau hat der Kreistag 100.000 Euro bereitgestellt.
Das Amt für Gebäudewirtschaft hat unter Einsatz der der beschäftigten
Architektin Susanne Glasenapp, die zugleich Sachverständige für
Barrierefreiheit ist, in mehreren Varianten intensiv eine Umgestaltung des
teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes geprüft. Eine 3-D-Darstellung
wurde erstellt, die im Ausschuss zur besseren Darstellung und Verständlichkeit
der schwierigen Gebäudesituation vorgestellt werden soll.
2. Gebäudebeschreibung
Das Medienzentrum des Kreises ist seit 1993
im Eigentum des Rhein-Kreis Neuss. Es ist das ehemalige Rathaus von Holzheim
und Grefrath.
Das Gebäude mitsamt Außentreppen gehört dem
Rhein-Kreis Neuss. Das Eigentum endet an den Außenmauern; die umgebenden
Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Neuss.
Hierauf befindet sich die Zuwegung und die
vier unbefestigten Stellplätze für Mitarbeitende und Besuchende des
Medienzentrums rechts neben dem Gebäude.
Das 1911/12 errichtete
zweigeschossige Gebäude ist unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss.
Das Erdgeschoss liegt im Mittel ca. 78 cm über Geländeniveau. Die
straßenseitige Fassade mit vorgelagerter Treppe und aufwendigem Werksteinportal
am Haupteingang, der rechte Nebeneingang mit vorgelagerter Treppe und
Überdachung sowie die Buntglasfenster im Treppenhaus und den Fluren stehen
unter Denkmalschutz.
Raumaufteilung:
Ø Kellergeschoss:
§
Abstell- und Technikräume
Ø Erdgeschoss:
§ zwei Büros des
Bezirksamtes der Stadt Neuss (öffentlich zugänglich)
§ zwei Büros des
Medienzentrums
§ MakerSpace-Raum
(öffentlich zugänglich) mit Abstellraum
§
Damen-WC und Herren-WC (öffentlich
zugänglich)
Ø Obergeschoss:
§ ein Sitzungsraum
(öffentlich zugänglich)
§ ein
Besprechungsraum (öffentlich zugänglich)
§ drei Büros
§ eine Teeküche
§ ein Lager
§
ein WC
Ø Dachgeschoss:
§ zwei
Besprechungsräume (öffentlich zugänglich)
§ drei Büros
§ ein Tonstudio mit
Regieraum und zwei Aufnahmeräume (öffentlich zugänglich)
§ ein WC
Laut Nutzungsvertrag zwischen Rhein-Kreis
Neuss und Stadt Neuss ist die Stadt berechtigt, zusätzlich zur ständigen
Nutzung der beiden Erdgeschoss-Büros auf den großen Sitzungsraum im
Obergeschoss und die zugehörige Teeküche zuzugreifen. Die vorhandenen
Sanitäranlagen dürfen mitbenutzt werden. Für die die Durchführung von Wahlen
werden der Stadt Neuss die notwendigen Räume im Gebäude ebenfalls zur Verfügung
gestellt.
Im derzeitigen Zustand ist das Medienzentrum nicht
barrierefrei, auch nicht in Teilbereichen.
3. Ergebnis (siehe ausführlichen Prüfbericht in der Anlage)
Weder im Gebäudeinneren noch im
Außenbereich ist die Errichtung eines Fahrstuhls möglich, ohne erhebliche
Eingriffe in die die Funktionalität des Gebäudes (Wegfall von Räumen auf jeder
Etage) bzw. in die Gebäudehülle und Gebäudeversorgung vornehmen zu müssen.
4. Vorschlag der Verwaltung
Um dennoch dem wichtigen Anliegen zur
Barrierefreiheit Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung alternativ vor, den
barrierefreien Zugang bis zum Erdgeschoss zu ermöglichen. Hierzu müssten im
Wesentlichen eine Hebeplattform auf dem Grundstück der Stadt Neuss errichtet
werden, die Toiletten im Erdgeschoss umgebaut, die Außentüren überarbeitet und
eine Klingel-/Videoanlage errichtet werden. Durch die barrierefreie
Erschließung des Erdgeschosses kann auch der Besprechungsraum im Erdgeschoss
(MakerSpace-Raum) für öffentliche Anlässe (z.B. Sitzung Bezirksausschuss,
Wahlen) von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.
Die grobe Kostenschätzung der Verwaltung
liegt für diese Maßnahmen bei rund 111.150,- € brutto. Die Wartungskosten pro
Jahr beziffern sich auf ca. 1.100,-€ brutto.
Bezüglich einer möglichen Kostenbeteiligung wird die Verwaltung mit der Stadt Neuss Kontakt aufnehmen.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. 111.150,- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. 5.500,- € |