Betreff
Ergebnis Prüfauftrag: Barrierefreier Zugang zum 1.Obergeschoss
Vorlage
65/3576/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Stadt Neuss zur Errichtung der Hebeplattform im Außenbereich spricht sich der Ausschuss für die vorgeschlagene Alternativlösung (Nr. 4) aus. Die über dem vom Kreistag bereitgestellten Budget liegenden Kosten sollen möglichst aus dem Bauunterhaltungsbudget erwirtschaftet werden.

 


1.   Sachverhalt:

 

 

Vorderseite Medienzentrum

 

 

Der Kreistag hat am 29. März 2023 auf Antrag der Fraktionen CDU, FDP, UWG/FW-Zentrum der Verwaltung einen Prüfauftrag zum barrierefreien Zugang des 1. Obergeschosses im Kreis-Medienzentrums in Neuss-Holzheim erteilt. Für einen möglichen Umbau hat der Kreistag 100.000 Euro bereitgestellt.

Das Amt für Gebäudewirtschaft hat unter Einsatz der der beschäftigten Architektin Susanne Glasenapp, die zugleich Sachverständige für Barrierefreiheit ist, in mehreren Varianten intensiv eine Umgestaltung des teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes geprüft. Eine 3-D-Darstellung wurde erstellt, die im Ausschuss zur besseren Darstellung und Verständlichkeit der schwierigen Gebäudesituation vorgestellt werden soll.

 

2. Gebäudebeschreibung

Das Medienzentrum des Kreises ist seit 1993 im Eigentum des Rhein-Kreis Neuss. Es ist das ehemalige Rathaus von Holzheim und Grefrath.

Das Gebäude mitsamt Außentreppen gehört dem Rhein-Kreis Neuss. Das Eigentum endet an den Außenmauern; die umgebenden Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Neuss.

Hierauf befindet sich die Zuwegung und die vier unbefestigten Stellplätze für Mitarbeitende und Besuchende des Medienzentrums rechts neben dem Gebäude.

 

Das 1911/12 errichtete zweigeschossige Gebäude ist unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Das Erdgeschoss liegt im Mittel ca. 78 cm über Geländeniveau. Die straßenseitige Fassade mit vorgelagerter Treppe und aufwendigem Werksteinportal am Haupteingang, der rechte Nebeneingang mit vorgelagerter Treppe und Überdachung sowie die Buntglasfenster im Treppenhaus und den Fluren stehen unter Denkmalschutz.

 

Raumaufteilung:

Ø    Kellergeschoss:

§  Abstell- und Technikräume

Ø    Erdgeschoss:

§  zwei Büros des Bezirksamtes der Stadt Neuss (öffentlich zugänglich)

§  zwei Büros des Medienzentrums

§  MakerSpace-Raum (öffentlich zugänglich) mit Abstellraum

§  Damen-WC und Herren-WC (öffentlich zugänglich)

Ø    Obergeschoss:

§  ein Sitzungsraum (öffentlich zugänglich)

§  ein Besprechungsraum (öffentlich zugänglich)

§  drei Büros

§  eine Teeküche

§  ein Lager

§  ein WC 

Ø    Dachgeschoss:

§  zwei Besprechungsräume (öffentlich zugänglich)

§  drei Büros

§  ein Tonstudio mit Regieraum und zwei Aufnahmeräume (öffentlich zugänglich)

§  ein WC

 

Laut Nutzungsvertrag zwischen Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss ist die Stadt berechtigt, zusätzlich zur ständigen Nutzung der beiden Erdgeschoss-Büros auf den großen Sitzungsraum im Obergeschoss und die zugehörige Teeküche zuzugreifen. Die vorhandenen Sanitäranlagen dürfen mitbenutzt werden. Für die die Durchführung von Wahlen werden der Stadt Neuss die notwendigen Räume im Gebäude ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Im derzeitigen Zustand ist das Medienzentrum nicht barrierefrei, auch nicht in Teilbereichen.

3. Ergebnis (siehe ausführlichen Prüfbericht in der Anlage)

Weder im Gebäudeinneren noch im Außenbereich ist die Errichtung eines Fahrstuhls möglich, ohne erhebliche Eingriffe in die die Funktionalität des Gebäudes (Wegfall von Räumen auf jeder Etage) bzw. in die Gebäudehülle und Gebäudeversorgung vornehmen zu müssen.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Um dennoch dem wichtigen Anliegen zur Barrierefreiheit Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung alternativ vor, den barrierefreien Zugang bis zum Erdgeschoss zu ermöglichen. Hierzu müssten im Wesentlichen eine Hebeplattform auf dem Grundstück der Stadt Neuss errichtet werden, die Toiletten im Erdgeschoss umgebaut, die Außentüren überarbeitet und eine Klingel-/Videoanlage errichtet werden. Durch die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses kann auch der Besprechungsraum im Erdgeschoss (MakerSpace-Raum) für öffentliche Anlässe (z.B. Sitzung Bezirksausschuss, Wahlen) von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.

 

Die grobe Kostenschätzung der Verwaltung liegt für diese Maßnahmen bei rund 111.150,- € brutto. Die Wartungskosten pro Jahr beziffern sich auf ca. 1.100,-€ brutto.

Bezüglich einer möglichen Kostenbeteiligung wird die Verwaltung mit der Stadt Neuss Kontakt aufnehmen.

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 111.150,-

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 5.500,- €