Mit Schreiben vom 17.04.2013 (s. Anlage 1) hat das
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW die Kreise und kreisfreien Städte darüber informiert,
dass beabsichtigt ist, bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes
verbindliche Anlagenzuweisungen vorzunehmen. Begründet wird dies insbesondere
mit der regionalen Entsorgungsautarkie sowie mit der Stärkung des
Nähe-Prinzipes.
Eine solche verbindliche Anlagenzuweisung würde den Rhein-Kreis Neuss,
spätestens nach Auslaufen des Entsorgungsvertrages zum 31.12.2016, bei der Neugestaltung
der Entsorgungswege binden und somit Ausschreibungen von Entsorgungsleistungen
im freien Wettbewerb verhindern.
Der Landrat hat daher mit Schreiben vom 06.05.2013 dem Land gegenüber deutlich seine Bedenken gegen die beabsichtigten Anlagenzuweisungen vorgetragen.
Das Schreiben des Landrates ist als Anlage 2 beigefügt.