Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 22. bis 31.10.2016 und 17. bis 26.11.2016 wurden
Geschwindigkeitsmessungen auf der K19 durchgeführt.
Am Mittwoch, den 23.11.2016 und Donnerstag, den 24.11.2016 erfolgte
zwischen 7 und 9 Uhr eine Fußgängerzählung.
Die Auswertung ist als Anlage beigefügt.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass es in keinem einzigen Fall
Schwierigkeiten oder Wartezeiten beim Queren gab. Bei fast allen Querungen war entweder
kein Fahrzeug auf der K19 vorhanden bzw. dieses noch weit von der gewählten
Querungsstelle entfernt.
Alle Querungsstellen sind gut ausgeleuchtet, rechtzeitig erkennbar und
früh einsehbar. Die Erkennbarkeit wird zudem noch gesteigert, wenn sich dort
ein Fußgänger aufstellt um die K19 zu queren.
Darüber hinaus wird die außerorts gelegene Querungsstelle mit blau/weißen
flexiblen und reflektierenden Pollern ausgestattet. Diese erhöhen die
Erkennbarkeit bei Nacht und verbessern die Sichtbeziehung zur Wartefläche.
Die Fahrstreifenbreite der K19 beträgt jeweils 3,50 m.
Bei Ansetzung der typischen Räumgeschwindigkeiten von Fußgängern
(Regelräumgeschwindigkeit: 1,2 m/s. Vor Alten- und Blindeneinrichtungen: 1,0
m/s, Rollatoren: teilweise 0,5 m/s) ist im normalen Falle der Fahrstreifen in 3
Sekunden überquert. Mobilitätseingeschränkte Fußgänger benötigen 3,5 Sekunden,
ein Fußgänger mit Rollator 7 Sekunden.
In der Spitzenhalbestunde des gesamten Messzeitraums befährt rechnerisch alle
9,5 Sekunden ein Fahrzeug die K19. Diese Zeitlücke ist für alle Fälle mehr als
ausreichend, um die K19 mindestens bis zur Mittelinsel zu queren. Diese
Zeitlücke reicht in der Regel sogar aus, um die K19 in einem Zuge zu queren,
was bei allen beobachteten Querungen der Fall war. Außerhalb der
Spitzenhalbestunde ist die Zeitlücke noch größer und das Queren dadurch noch
unproblematischer.
Weder aus den Belastungs- noch aus den Geschwindigkeitsdaten lässt sich
eine Gefährdung ableiten. Die Beobachtungen vor Ort bestätigen dies. Ebenso die
Unfallzahlen. Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2016 wurden insgesamt drei
Unfälle für den gesamten Straßenabschnitt der K19 zwischen den beiden
Kreisverkehren verzeichnet. Unfälle mit Fußgängern sind nicht aufgeführt.
Die dortigen Fußgänger können jederzeit ohne längere Wartezeiten,
Schwierigkeiten oder Gefährdungen die K19 queren.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
zu § 26 Fußgängerüberwege (FGÜ) dürfen FGÜ nur angelegt werden, wenn es
erforderlich ist dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher
über die Straße kommt.
Dies ist hier nicht der Fall.
Die Belastungszahlen liegen weit unter den in der Richtlinie für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) definierten
Einsatzbereich.
Die Anordnung eines FGÜ wird dort empfohlen, wenn folgende Verkehrsstärken
vorliegen:
- 50-100 Fußgängern/h und 450-600 Kfz/h
oder
- 100-150 Fußgänger/h und 300-600 Kfz/h
Ein FGÜ ist somit nicht erforderlich, ebenso wenig wie weitergehende
verkehrslenkende Maßnahmen wie z.B. Gefahrzeichen oder
Geschwindigkeitsbeschränkungen.